Regeln am Roosenhofsee



 

 

  1. Der Fischereierlaubnisschein und ein Lichtbildausweis müssen beim Fischen mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
  2. Bei längerem Aufenthalt am See, dies gilt vor allem auf der Rheinseite, ist eine Campingtoilette oder zumindest ein Klappspaten zur Beseitigung der Notdurft mitzuführen. Bei Zuwiderhandlungen ist ein Weiterangeln untersagt und eineAbmahnung die Folge. Eine Entleerung der Campingtoilette am bzw. in den See ist strengstens untersagt und zieht unweigerlich teure Sanktionen nach sich.
  3. Das Ausbringen von Angelmontagen mit dem Boot zieht automatisch den Vereinsausschlussnach sich.
  4. Grundsätzlich sind Futterboote jeglicher Art am Roosenhofsee verboten.
  5. Es ist nicht erlaubt am Angelplatz Dosen, Flaschen, Tüten, Papierrest, Unrat o.ä.
    zurückzulassen. Jeder Angler hat in zumutbarer Weise selbst für die Sauberkeit am
    Roosenhofsee zu sorgen und den Abfall mitzunehmen. Zuwiderhandlungen
    ziehen Abmahnungen und nicht zuletzt den Vereinsausschluss nach sich.
  6. Fahrzeuge sind nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen und Straßenrändern so
    abzustellen, dass sie den Verkehr nicht behindern. Das Befahren, Halten oder Parken
    auf Deichen und angrenzenden Wiesen und Weiden ist nicht statthaft.

 

Der Vorstand