Bootsordnung



gültig seit November 2014

 

  • Jugendliche unter 16 Jahren dürfen die Boote nur in Begleitung eines erwachsenen Vereinsmitgliedes mieten bzw. benutzen.
  • Im alkoholisierten Zustand ist generell die Benutzung eines Vereinsbootes untersagt.
  • Schäden an den Booten sind der Seewärtin, Frau Clarissa Pistel, unverzüglich zu melden.
  • Die Boote sind in einem sauberen, ordnungsgemäßen Zustand wieder abzugeben.
  • Ausgeliehene Anker des Vereins sind wieder an ihren Ursprungsort zurückzubringen.
  • Das BOOTSBUCH unter dem Carport des Vereinsgeländes ist lückenlos auszufüllen.
  • Jedes Boot ist mit max. 2 Personen plus Ausrüstung zu besetzen.
  • Die Benutzung der Boote geschieht grundsätzlich auf eigene Gefahr.
  • Mit den ausgeliehenen Booten ist sorgsam und pfleglich umzugehen. Bei Zuwiderhandlungen wird das Mitglied von der künftigen Benutzung eines Bootes ausgeschlossen.
  • Um Beschädigungen am Unterboden der Boote zu vermeiden, sind die Boote nur im leeren Zustand und äußerst behutsam ans Ufer zu ziehen.
  • Den Anweisungen unseres Seewartes Frau Clarissa Pistel ist unbedingt Folge zu leisten.
  • Das Auslegen von Angelmontagen mit dem Boot ist grundsätzliche verboten und zieht automatisch den Vereinsausschluss nach sich.
  • Die Benutzung von Bootsmotoren jeglicher Art ist verboten. Dies gilt auch für Futterboote aller Art.

Die Gebühr für die Bootsbenutzung beträgt 3,00 Euro pro angefangene 12 Stunden. Die Bootsnummer, Name und Mitgliedsnummer sind im Bootsbuch zu vermerken. Ruder und Anker können am Container nahe den Booten entnommen werden. Die Boote werden mit herausgenommenem Ablaufstopfen gelagert, bitte nicht vergessen diesen vor Benutzung wieder zu verschließen, handfest reicht normalerweise völlig aus. Sollte der Stopfen nach der Benutzung trotzdem nicht mehr zu Lösen sein, befindet sich am Bootssteg eine Zange. Einige Hilfsmittel zur Reinigung der Boote sind dort ebenfalls zu finden.