Befahren von Wiesen


Hallo Mitgliederinnen und Mitglieder,

aus gegebenen Anlass:

DAS BEFAHREN DER WIESEN AM ROOSENHOFSEE IST VERBOTEN!

Dies steht auch auf dem Roosenhofseeschein:

Der Erlaubnisscheininhaber ist verpflichtet, nur die zum See führenden Wege zu befahren, das umliegende landwirtschaftlich genutzte Gelände nicht zu betreten, Flurschäden zu vermeiden und Kraftfahrzeuge vorschriftsgemäß zu parken oder Parkplätze zu benutzen.

Die Schonung der Uferböschung und das ordnungsgemäße Verlassen des Angelplatzes ist selbstverständliche Pflicht.

Bei Zuwiderhandlung wird eine Abmahnung ausgesprochen und bei Wiederholung  Ausschluss aus dem Verein! 

Es ist ein Naturschutzgebiet. Da haben Autos direkt am See und auf Wiesen NICHT zu stehen!!!

Der Vorstand