Jugendarbeit


Petri vom Jugendwart.

Immer wieder werde ich gefragt, ab wann und wie Kinder und Jugendliche angeln dürfen.

Gesetzlich ist das so geregelt:

  1. Das Kind muss das 10. Lebensjahr erreicht haben. Das wäre ab seinem 10. Geburtstag den es feiert.
  2. Nun geht es mit einem aktuellen Passbild und in Begleitung eines Erziehungsberechtigten ab zum Bürgeramt, zur unteren Jagd- und Fischereibehörde.
  3. Nun kommt das liebe Geld dazu. Die erste Austellung kostet ca. 10 €. Dazu ist der Jahresbeitrag fällig. Noch mal ca. 10 €. Der Jugendfischereischein ist nur in dem Jahr gültig, wo auch der Beitrag gezahlt wird. Zahle ich im Januar sinds 12 Monate, zahle ich im zB. im November sinds nur 2 Monate. Bei gleicher Gebühr!
  4. Der Jugendfischereischein ist nur bis zum Erreichen des 16. Lebensjahres gültig. Spätestens dann gehts zur Fischereischein Schulung.
  5. Der Angelnachwuchs mit dem Jugendfischereischein muss beim Angeln in Begleitung eines Fischereischein Inhaber mit abgelegter Prüfung sein! Außerdem benötigt man natürlich auch den jeweiligen Fischereierlaubnisschein für das Gewässer, welches man befischt!!
  6. Nun kommt das Beste. Als Jugendlicher hat man die Möglichkeit für kleines Geld Mitglied im Verein zu werden. Man angelt am vereinseigenen Gewässer mit 3 Ruten. Hat außerdem die Möglichkeit Fischereierlaubnisscheine als Jahresschein für Kanäle, Rhein und Ruhr zu erwerben.

Ich hoffe, dass damit so manche Frage beantwortet ist, und wünsche Allen viel Petri Heil und spannde Momente in der Natur.

Für weitere Fragen steht Ihnen der Vorstand gern zur Verfügung.